Die Veranstaltung wird mit 2G-Plus-Regel durchgeführt!

WICHTIG:

  • Die Testpflicht entfällt nicht für Personen mit Boosterimpfung.
  • Vor Ort wird die Testung durch qualifiziertes Personal angeboten.
  • In den Räumen besteht Maskenpflicht (FFP2 ohne Auslassventil) außer bei der Einnahme von Speisen und Getränken und bei der aktiven Teilnahme am wissenschaftlichen Programm (Vorsitz oder Vortrag).

Am Tagungsort wird bei der Einlasskontrolle daher der Nachweis der Impfung oder der Genesung sowie eines aktuellen Tests kontrolliert.

Bitte führen Sie dafür bei der Ankunft die folgenden Nachweise mit sich:

  • Nachweis der Impfung (2. Impfung vor mehr als 14 Tagen)
    oder
  • Zum Nachweis der Genesung die Vorlage eines positiven PCR-Tests (vor mind. 28 Tagen, aber nicht mehr als 3 Monaten)
    zusätzlich
  • Ein negativer Testnachweis - Schnelltest
    (nicht älter als 24 Stunden)
    oder PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)

Die Teilnahme bei ausschließlicher Vorlage eines negativen Schnell- oder PCR-Tests ist nicht möglich!

Sollte die Corona-Pandemie in den kommenden Wochen wider Erwarten einen Verlauf nehmen, der zu einer behördlichen Anweisung führt, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen, werden selbstverständlich keine Stornierungskosten fällig. Diese Richtlinien können ggf. auch kurzfristig zum Zeitpunkt der Tagung geltenden rechtlichen Vorschriften angepasst werden.
Die Teilnehmerzahl ist limitiert und eine Teilnahme ist nur nach bestätigter Voranmeldung möglich.