Ausschreibung Wissenschaftspreis

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
bei der nächsten Versammlung des Vereins Rheinisch-WestfälischerAugenärzte im Januar 2022 in Bielefeld soll der Wissenschaftspreis von max. 20.000 € erneut verliehen werden.

Es soll der wissenschaftliche Nachwuchs in Nordrhein-Westfalen gefördert werden.
Bei gegebenen Voraussetzungen mögen sich Interessenten entsprechend den u. a. Vergaberichtlinien unter Beschreibung ihrer besonderen Verdienste bis zum

Montag, 6. Dezember 2021

beim stellvertretenden Vorsitzenden des Vereins

Herrn
Prof. Dr. Gerd Geerling
Universitäts-Augenklinik Düsseldorf



Moorenstraße 5
40225 Düsseldorf

E-Mail: Geerling@med.uni-duesseldorf.de
schriftlich bewerben.

Mit freundlichen Grüßen




Dr. Kristian Gerstmeyer
(RWA-Schriftführer)




Förderung wissenschaftlicher Projekte durch den Verein Rheinisch-Westfälischer Augenärzte (Wissenschaftspreis)

Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses unterstützt der Verein Rheinisch-Westfälischer Augenärzte e.V. ein oder mehrere wissenschaftliche Projekte, deren erfolgreicher Abschluss einen wesentlichen Fortschritt in der klinischen Augenheilkunde begründen wird (im Folgenden „Wissenschaftspreis” genannt).

Anträge auf Zuerkennung des Preises können von promovierten Augenärzten/-ärztinnen oder in der Ausbildung zum Augenarzt/-ärztin stehenden promovierten Assistenzärzten/- ärztinnen, die das 35. Lebensjahr zum oben angegeben

Stichtag der Antragsfrist noch nicht überschritten haben und in Nordrhein-Westfalen beruflich tätig sind, gestellt werden. Die Anträge sollen in Anlehnung an die jeweils gültigen Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft strukturiert sein und Ausgangspunkt, Ziel, Arbeitsprogramm und Umfang des beabsichtigten Projekts einschließlich einer Darstellung der eigenen Vorarbeiten und des Standes der wissenschaftlichen Forschung umfassen.


Für die nächste Preisverleihung beträgt der Förderungsbeitrag bis zu 20.000 €.

Die Verleihung an mehrere Projekte ist möglich.

Der Wissenschaftspreis kann pro Person nur einmal verliehen werden.

  

Im Falle der Preisverleihung wird dieser Betrag in Anlehnung an die jeweils gültigen Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft in der Regel über die Drittmittelverwaltung z. B. einer Hochschule zur Verfügung gestellt. Die Kommission zur Preisvergabe wird vom Vertreter der Hochschulmedizin im Vorstand des Vereins geleitet.

Weitere Mitglieder der Kommission sind der Präsident, der Schriftführer, der Schatzmeister, der letzte Preisträger sowie zwei weitere Mitglieder des Vereins, die durch Wahl in der Mitgliederversammlung bestimmt werden. Die Zuerkennung des Preises erfolgt durch einfache Mehrheit in der Kommission. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Vorsitzenden der Kommission doppelt. Der/die Preisträger(in) darf nicht in unmittelbarer beruflicher oder persönlicher Beziehung zu einem Mitglied der Kommission stehen; ggf. muss das betroffene Kommissionsmitglied zurücktreten.

Die Kommission kann mehrheitlich beschließen, den Preis aufzuteilen oder die Verleihung des Preises auszusetzen, wenn kein geeignetes Projekt eingereicht wird. Der/die Preisträger(in) wird schriftlich benachrichtigt. Er/sie verpflichtet sich innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Preises auf der Tagung des Vereins Rheinisch-Westfälischer Augenärzte ein Referat über das bewilligte Projekt zu halten.

Die Ausschreibung des Preises erfolgt durch Publikation in den gängigen Fachzeitschriften, durch schriftliche Mitteilung an die leitenden Krankenhausärzte innerhalb und außerhalb der Hochschulmedizin in Deutschland, sowie auf der Homepage des Vereins ( www.rwa-augen.de ).

Der Vorstand ist ermächtigt, die vorliegenden Bestimmungen zu verändern.